AGBs
1. AKZEPTANZ
Durch die Entrichtung der Platzgebühr vor der Veranstaltung, akzeptiert der Mieter sämtliche Auflagen.
2. VERKAUF
Der Standplatz darf nur im angegebenen Zeitraum und ausschließlich zum Verkauf von gebrauchten Waren „Privat an Privat“ verwendet werden. Vom Verkauf ausgeschlossen sind: Gewerbsmässiger Verkauf, Neuwaren, Waffen, Hakenkreuz- bzw. Hitler- bzw. Nazi-Utensilien, pornografische Artikel, Raubkopien, Fälschungen jedweder Art, feuergefährliche Waren, Explosivstoffe, personengefährdende waren, lebende Tiere, gewässergefährdende Waren (z.B. Farben, Batterien, Öle, Chemikalien etc.), Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Zigaretten, Pflanzen. Jede Art von Glücksspiel ist untersagt. Im Zweifel entscheidet das Ordnerpersonal.
3. UNTERVERMIETUNG
Eine Untervermietung durch den Mieter ist nicht gestattet. Durch den Vermieter dürfen im Bedarfsfalle Ersatzflächen zugeteilt werden.
4. LAUTSTÄRKE
Es ist darauf zu achten, dass es zu keinerlei Belästigung (Lärm etc.) von Anrainern, Besuchern oder anderen Mietern kommt.
5. STVO
Am Gelände gilt die StVo. Jede Haftung für Schäden an Waren, Kraftfahrzeugen und Personen seitens des Vermieters wird ausgeschlossen.
6. ORDNERPERSONAL
Den Anweisungen des Ordnerpersonals ist Folge zu leisten.
7. UMTAUSCH
Die Rückerstattung des Mietentgeltes, sowie der Umtausch von Plätzen werden ausgeschlossen.
8. VERSTOSS
Bei Missachtung einer oder mehrerer Vertragsbedingungen kann der Mieter vom Platz verwiesen werden. Etwaig entstandene Kosten werden weiterverrechnet.
9. MIETVERTRAG
Der Mietvertrag gilt als Zahlungsbestätigung muss bei Aufforderung sofort ausgewiesen werden.
10. TISCH
Die Verwendung eines Verkaufstisches ist unbedingt erforderlich und ausschließliches Feilbieten der Ware am Boden verboten!
11. MULTIMEDIA
Mit Anmeldung wird dem Veranstalter die Erlaubnis erteilt, während der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen zu machen und diese Aufnahmen im Zusammenhang mit der Veranstaltung für die Öffentlichkeitsarbeit und die Dokumentation, analog und digital, zu verwenden.
12. SAUBERKEIT
Das gesamte Gelände ist von Verschmutzung frei zu halten. Keinerlei Waren oder Mist dürfen zurückgelassen werden! Für die Einhaltung haftet der jeweilige Mieter.
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AGBs
1. AKZEPTANZ
Durch die Entrichtung der Platzgebühr vor der Veranstaltung, akzeptiert der Mieter sämtliche Auflagen.
2. VERKAUF
Der Standplatz darf nur im angegebenen Zeitraum und ausschließlich zum Verkauf von gebrauchten Waren „Privat an Privat“ verwendet werden. Vom Verkauf ausgeschlossen sind: Gewerbsmässiger Verkauf, Neuwaren, Waffen, Hakenkreuz- bzw. Hitler- bzw. Nazi-Utensilien, pornografische Artikel, Raubkopien, Fälschungen jedweder Art, feuergefährliche Waren, Explosivstoffe, personengefährdende waren, lebende Tiere, gewässergefährdende Waren (z.B. Farben, Batterien, Öle, Chemikalien etc.), Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Zigaretten, Pflanzen. Jede Art von Glücksspiel ist untersagt. Im Zweifel entscheidet das Ordnerpersonal.
3. UNTERVERMIETUNG
Eine Untervermietung durch den Mieter ist nicht gestattet. Durch den Vermieter dürfen im Bedarfsfalle Ersatzflächen zugeteilt werden.
4. LAUTSTÄRKE
Es ist darauf zu achten, dass es zu keinerlei Belästigung (Lärm etc.) von Anrainern, Besuchern oder anderen Mietern kommt.
5. STVO
Am Gelände gilt die StVo. Jede Haftung für Schäden an Waren, Kraftfahrzeugen und Personen seitens des Vermieters wird ausgeschlossen.
6. ORDNERPERSONAL
Den Anweisungen des Ordnerpersonals ist Folge zu leisten.
7. UMTAUSCH
Die Rückerstattung des Mietentgeltes, sowie der Umtausch von Plätzen werden ausgeschlossen.
8. VERSTOSS
Bei Missachtung einer oder mehrerer Vertragsbedingungen kann der Mieter vom Platz verwiesen werden. Etwaig entstandene Kosten werden weiterverrechnet.
9. MIETVERTRAG
Der Mietvertrag gilt als Zahlungsbestätigung muss bei Aufforderung sofort ausgewiesen werden.
10. TISCH
Die Verwendung eines Verkaufstisches ist unbedingt erforderlich und ausschließliches Feilbieten der Ware am Boden verboten!
11. MULTIMEDIA
Mit Anmeldung wird dem Veranstalter die Erlaubnis erteilt, während der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen zu machen und diese Aufnahmen im Zusammenhang mit der Veranstaltung für die Öffentlichkeitsarbeit und die Dokumentation, analog und digital, zu verwenden.
12. SAUBERKEIT
Das gesamte Gelände ist von Verschmutzung frei zu halten. Keinerlei Waren oder Mist dürfen zurückgelassen werden! Für die Einhaltung haftet der jeweilige Mieter.